Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Kein Widerrufsrecht bei individuellen Anfertigungen

Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht nicht, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat,

- die nicht vorgefertigt sind und

- für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder

- die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Dies gilt insbesondere für individuell konfigurierte PCs, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden.

Mit Erteilung und Bestätigung des Auftrags erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fertigung begonnen wird, und bestätigt, dass er sein gesetzliches Widerrufsrecht in diesen Fällen verliert.

Vom Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen sind:

- Einzelstücke oder Sonderanfertigungen, die bereits von uns gebaut wurden,

- Produkte, die nur einmal verfügbar sind und nicht dem allgemeinen Produktsortiment entsprechen.